Blog des Deutsch-thailändisches Ingenieurbüro und
Expansionsagentur 4WT Co., Ltd. in Bangkok.

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Freiberufler und freie Mitarbeiter richtig einsetzen – Scheinselbstständigkeit vermeiden

KI-Artikelzusammenfassung: (Bitte aufklappen.)
4WT warnt vor Scheinselbstständigkeit: Freiberufler/Freie Mitarbeiter richtig einsetzen – Weisungsgebundenheit, Exklusivität, Fehlen von Risiko meiden. Aus 35 Jahren Praxis: Verträge, Statusfeststellung, mehrere Auftraggeber sichern. Warum Bußgelder/Nachzahlungen drohen und wie Sie rechtssicher skalieren? Der Leitfaden für risikofreies Freelancing!

Freiberufler und freie Mitarbeiter richtig einsetzen – Scheinselbstständigkeit vermeiden
Freiberufler in der IT genießen flexible Arbeitsbedingungen – doch Auftraggeber müssen rechtliche Unterschiede beachten.

Dipl.-Ing. Uwe Richter (COO, Software-Ingenieurbüro 4WT)

In vielen Projekten erlebe ich, dass Auftraggeber und sogar Projektleiter die Begriffe Freiberufler, Freelancer oder freier Mitarbeiter durcheinanderbringen. Was bedeuten diese Bezeichnungen im deutschen Recht genau, und wie kann man Scheinselbstständigkeit vermeiden? Als selbstständiger IT-Ingenieur mit über 35 Jahren Erfahrung möchte ich hier für Klarheit sorgen – damit sowohl Unternehmen als auch Freiberufler die Zusammenarbeit rechtssicher und erfolgreich gestalten können.


Geschützter Begriff: Was ist ein Freiberufler?

In Deutschland ist der Begriff Freiberufler gesetzlich geschützt.
Das Einkommensteuergesetz (§ 18 EStG) zählt bestimmte Katalogberufe zu den freien Berufen – darunter unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten und eben auch Ingenieure bzw. Software-Ingenieure.

Freiberufler üben ihr Tätigkeit selbstständig und eigenverantwortlich aus, meist auf Grundlage besonderer Qualifikationen (etwa eines Hochschulabschlusses in ihrem Fachgebiet). Anders als gewerbliche Unternehmer müssen Freiberufler kein Gewerbe anmelden und unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Sie können entweder als Einzelunternehmer auftreten oder auch Unternehmen gründen (z. B. eine Partnerschaftsgesellschaf, GbR, GmbH oder UG), sofern die Tätigkeit weiterhin freiberuflich bleibt.

Gerade im IT-Bereich entscheiden sich viele hoch qualifizierte Experten für die Freiberuflichkeit. Ein IT-Freiberufler – etwa ein selbstständiger Softwareentwickler oder IT-Berater – kann sogar ein eigenes Ingenieurbüro betreiben. Das bedeutet, er oder sie kann Mitarbeiter beschäftigen oder mit Kollegen kooperieren und so als kleines Unternehmen auftreten. Wichtig ist: Ein Freiberufler bleibt trotz Team und eigener Mitarbeiter unabhängig in seinen Entscheidungen und Leistungen dem Auftraggeber gegenüber.


Freier Mitarbeiter: Vertragsverhältnis auf Zeit

Der Begriff freier Mitarbeiter ist keine offizielle Berufsbezeichnung wie Freiberufler, sondern beschreibt ein Vertragsverhältnis. Ein freier Mitarbeiter ist eine selbstständige Fachkraft, die für einen Auftraggeber auf Grundlage eines Dienst- oder Werkvertrags tätig wird. Im Unterschied zum fest angestellten Arbeitnehmer ist ein freier Mitarbeiter nicht ins Unternehmen eingegliedert und grundsätzlich weisungsfrei – er kann also Ort, Zeit und Durchführung seiner Arbeit weitgehend selbst bestimmen. Einzelne Absprachen und Vorgaben des Auftraggebers (etwa Zwischenergebnisse oder Meetings) sind zwar möglich, doch die gesamte Arbeitsorganisation obliegt dem freien Mitarbeiter selbst.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Festanstellung: Freie Mitarbeiter (oder Freelancer) sind nicht sozialversicherungspflichtig für den Auftraggeber. Sie stellen dem Unternehmen eine Rechnung für ihre Leistungen und müssen sich selbst um Krankenversicherung, Altersvorsorge etc. kümmern. Im Gegenzug gelten für sie viele Schutzvorschriften des Arbeitsrechts nicht: Zum Beispiel erhalten freie Mitarbeiter keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch keinen bezahlten Urlaub. Vertragsbeziehungen mit Freelancern sind oft zeitlich befristet und enden automatisch oder per vertraglich vereinbarter Kündigung, ohne dass Kündigungsschutz wie bei Arbeitnehmern greift. Für die geleistete Arbeit wird ein Honorar vereinbart, das frei verhandelbar ist (mindestens jedoch den gesetzlichen Mindestlohn erfüllen muss).

Zusammengefasst: Freelancer, genauer gesagt freie Mitarbeiter, sind selbstständig tätige Unternehmer auf Zeit. Sie sind nur vorübergehend für den Auftraggeber im Einsatz und tragen das unternehmerische Risiko größtenteils selbst. Genau diese Flexibilität und Eigenverantwortung machen den Reiz der freiberuflichen Tätigkeit aus – erfordern aber auch ein umsichtiges Vorgehen beider Seiten, um keine Scheinselbstständigkeit entstehen zu lassen.

Weiterführender Link: status_Freiberufler


Scheinselbstständigkeit: Risiko durch falsche Einordnung

Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn ein angeblich freier Mitarbeiter in Wahrheit wie ein Angestellter im Unternehmen eingegliedert ist. Das heißt, er arbeitet zwar formal selbstständig auf Rechnung, ist aber in der Praxis weisungsgebunden, in den Betrieb integriert, arbeitet dauerhaft nur für einen Auftraggeber oder erfüllt andere Kriterien, die typisch für ein Arbeitsverhältnis sind. In so einem Fall liegt möglicherweise eine Scheinselbstständigkeit vor – mit teuren Folgen für beide Seiten.

Warum ist das problematisch?

Wenn eine Betriebsprüfung oder ein Gericht feststellen, dass Scheinselbstständigkeit vorliegt, wird der freie Mitarbeiter rückwirkend wie ein Arbeitnehmer behandelt.
Der Auftraggeber muss dann für bis zu 4 Jahre nachträglich die vollen Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie Lohnsteuer für diesen Zeitraum abführen – was schnell sechsstellige Beträge erreichen kann. Unter Umständen machen Rentenkasse oder Krankenkasse zusätzliche Beitragsansprüche geltend.
Auch strafrechtliche Konsequenzen (z. B. wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen) sind möglich, wenn Absicht nachgewiesen wird. Der vermeintliche Freelancer seinerseits muss damit rechnen, plötzlich Nachzahlungen leisten zu müssen und wird ebenfalls in die Pflicht genommen.

Beide Parteien tragen Verantwortung, Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Als Auftraggeber sollte man genau prüfen, ob der beauftragte externe Mitarbeiter wirklich die Kriterien eines Selbstständigen erfüllt. Falls Zweifel bestehen, lohnt sich eine Beratung durch einen Rechts- oder Steuerexperten. Auch Freelancer sollten auf ihre Außendarstellung achten: Wer nur einen einzigen Auftraggeber hat, immer vor Ort, mit festem Schreibtisch arbeitet, am Firmenmeeting teilnimmt und denselben Pflichten wie Angestellte folgt, bewegt sich in einer Gefahrenzone. Hier gilt es, frühzeitig das Gespräch zu suchen und notfalls die Auftragsbedingungen anzupassen.


Vertrags-Tipps: So vermeiden Sie Scheinselbstständigkeit

Wie können Unternehmen und Freelancer die Zusammenarbeit rechtssicher gestalten? Ein zentraler Punkt ist der Vertrag. Aus Auftragsgebersicht bietet die Beauftragung eines Unternehmens (statt einer einzelnen Person) den besten Schutz. Wenn Sie z. B. einen selbstständigen IT-Experten benötigen, kann es sinnvoll sein, mit seiner Ingenieurbüro-Gesellschaft (z. B. GmbH) oder einer GbR einen Dienstvertrag zu schließen. Dann ist die vertragliche Partei ein Unternehmen, das die Leistung schuldet – nicht eine einzelne natürliche Person. Wie dieses Unternehmen die Aufgaben intern erfüllt, liegt nicht in Ihrer Hand und mindert somit Ihr Risiko.

Doch auch wenn Sie direkt mit einer Einzelperson kontrahieren, gibt es wichtige Gestaltungsregeln. Im Vertrag sollte vordergründig das „Was“ der Leistung beschrieben sein, nicht detailliert das „Wie“. Verzichten Sie auf Formulierungen, die den Freelancer zu sehr in die interne Organisation einbinden.

Keine gute Idee ist es, im Vertrag explizit festzuhalten, welche Person die Aufgabe erledigt, etwa mit Namen des Freelancers als „ausführende Person“.

Wird eine natürliche Person zur Umsetzung vereinbart, entstehen erhebliche Risiken für den Auftraggeber und den Auftragnehmer.

Ein Dienstleistungsvertrag, der keine natürliche Person namentlich benennt, ist eine wesentliche und notwendige Voraussetzung, um die direkten deutschen Scheinselbstständigkeitsrisiken für den IT-Ingenieur zu minimieren.
Eine Alternative ist, statt einer Person, die den Auftrag beim Auftraggeber umsetzt, eine Person als Projektleiter oder Ansprechpartner aufseiten des Auftragnehmers zu benennen. Es muss jedoch explizit genannt werden, dass dieser je nach Projektanforderungen seine Mitarbeiter mit der konkreten Umsetzung beauftragen oder Aufgaben weitergeben darf.

Wichtig: Weisungsrecht und Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers müssen vermieden werden. Der Freelancer sollte weder einen Firmenausweis wie ein Mitarbeiter erhalten, noch in internen Organigrammen auftauchen. Auch die Arbeitszeit oder der Arbeitsort dürfen nicht einseitig vom Auftraggeber vorgeschrieben werden (abgesehen von notwendigen Abstimmungen). Letztlich gilt: Freelancer sind Partner auf Augenhöhe, keine Angestellten. Verträge und Arbeitsweisen sollten das widerspiegeln.

Ein weiterer Punkt ist die Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen, speziell in IT-Projekten. Wussten Sie, dass bei fest angestellten Programmierern per Gesetz (§ 69b UrhG) alle Rechte an der entwickelten Software automatisch an den Arbeitgeber übergehen?
Bei Freelancern ist das nicht so – hier verbleiben die Urheberrechte grundsätzlich beim Entwickler, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Als Auftraggeber sollten Sie daher im Vertrag klar regeln, welche Nutzungsrechte Sie an den Resultaten (Code, Designs, etc.) erhalten. So verhindern Sie spätere Unklarheiten und stellen sicher, dass Sie die Software wie gewünscht verwenden dürfen.

Hierzu weitere wichtige Informationen unter: Urheberrecht in der IT: Was Unternehmen und Freelancer oft falsch machen.

Fazit: Freiberufler erfolgreich einsetzen

Freiberufliche IT-Experten bringen frisches Know-how und Flexibilität in Unternehmen. Damit die Zusammenarbeit für beide Seiten erfolgreich ist, muss der rechtliche Rahmen stimmen. Auftraggeber tun gut daran, klare Dienst- oder Werkverträge aufzusetzen, die die gewünschte Leistung definieren, ohne die Selbstständigkeit des Auftragnehmers zu gefährden. Freiberufler sollten ihrerseits Wert auf professionelle Verträge legen und darauf achten, ihre unternehmerische Unabhängigkeit zu bewahren. Dann stehen die Chancen gut, dass das Projekt für beide Parteien ein voller Erfolg wird – flexibel, rechtssicher und innovativ.


Über 4WT – Ihr Partner für IT-Ingenieurdienstleistungen

Mein Software-Ingenieurbüro 4WT mit Sitz in Bangkok (Thailand) unterstützt seit Jahren erfolgreich deutsche Unternehmen mit IT-Expertise "Made in Germany". Als Dipl.-Ingenieur mit deutschem Hintergrund habe ich 4WT gegründet, um hochqualitative Softwareentwicklung, IT-Beratung und Projektunterstützung remote anzubieten.
96 % unserer Auftraggeber stammen aus Deutschland, während wir effizient von Bangkok aus arbeiten. Dieses Modell bietet unseren Kunden viele Vorteile: Sie erhalten Zugriff auf erfahrene Entwickler und Ingenieure, ohne sich um Arbeitsverträge oder Sozialabgaben sorgen zu müssen – denn Sie beauftragen bei uns ein vollständig eigenständiges Ingenieurbüro. Wir liefern die vereinbarten Leistungen vertraglich abgesichert, termintreu und in höchster Qualität, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Kontakt:

Wenn Sie Fragen zur Zusammenarbeit mit IT-Freiberuflern haben oder Unterstützung in Ihrem Software-Projekt benötigen, sprechen Sie mich gern an. Als COO von 4WT stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – damit Ihr nächstes IT-Projekt ein voller Erfolg wird, ganz ohne rechtliche Stolpersteine.

Für Kalkulation und Qualität spielt auch die Abrechnung pro Codezeile eine Rolle. → Link zu Kosten einer Codezeile

4WT wird meist von Unternehmen aus dem DACH-Raum hinzugezogen, wenn sie:
  • den südostasiatischen Markt mit Thailand als Ausgangspunkt prüfen oder schrittweise erschließen wollen – beispielsweise durch Expansion, Markteintritt oder die Diversifizierung ihrer Lieferketten;
  • einen in Thailand ansässigen Vertragspartner suchen, der den technischen Sachverstand eines deutschen Diplom-Ingenieurs mit lokaler Präsenz, thailändischer Unternehmensführung und deutscher Ingenieur- und Managementpraxis verbindet – und die Umsetzung vor Ort begleitet, statt lediglich Folien und Handlungsempfehlungen abzuliefern;
  • für ihre Aktivitäten in Thailand einen operativen und technischen verlängerten Arm benötigen, der innerhalb eines schriftlich festgelegten Mandats prüft, koordiniert, umsetzt und an die Geschäftsführung berichtet;
  • eine zusätzliche und offen eingebundene Kontroll- und Kommunikationsebene benötigen, weil zwischen der deutschen Zentrale, der thailändischen Geschäftsführung und der Werkhalle wichtige Informationen verloren gehen oder kulturell unterschiedlich interpretiert werden – Cultural Broker;
  • ihre thailändische Geschäftsführung bei der kulturell angepassten Umsetzung deutscher Qualitäts-, Führungs- und Prozessanforderungen unterstützen wollen, ohne deren Verantwortung und Entscheidungsbefugnis infrage zu stellen;
  • die hohen Kosten eines eigenen Expats vermeiden und stattdessen eine skalierbare Ergänzung oder Alternative mit dauerhafter Präsenz in Thailand einsetzen wollen;
  • eine örtliche Repräsentation oder operative Koordination in einer Liaison-Funktion, als Business Proxy oder als Corporate Service Provider benötigen – jeweils innerhalb eines klar vereinbarten und rechtlich zulässigen Aufgabenbereichs;
  • ihren geplanten Markteintritt zunächst kontrolliert innerhalb einer Sandbox erproben wollen, bevor sie eine eigene Gesellschaft, Niederlassung oder größere Investition aufbauen. Die rechtlichen, steuerlichen und branchenspezifischen Voraussetzungen einschließlich des Foreign Business Act werden dabei vor Beginn durch die jeweils zuständigen Fachleute geprüft.;

Kein Vertrieb.
Kein Marketing.
reine Ingenieur-Analyse.
Austausch zwischen zwei Unternehmer, die Klartext reden.


Wenn Sie eine fachlich saubere Zweitmeinung brauchen:

📞 +49 30 8687094010 (Bitte Zeitverschiebung nach Bangkok beachten.)
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Ich sage Ihnen auch ehrlich, wenn kein Handlungsbedarf besteht.


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Über 4WT
Dieser Beitrag spiegelt die Perspektive von 4WT wider – einem Ingenieurbüro, das Unternehmen dabei unterstützt, komplexe IT-Landschaften wieder beherrschbar zu machen.
Unser Fokus liegt nicht auf schnellen Lösungen oder Methodentrends, sondern auf Klarheit, Entscheidungsfähigkeit und verantwortungsvoller Automatisierung an der Schnittstelle zwischen Unternehmertum und IT.

🔗 Präsentation des Ingenieurbüros 4WT




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4WT – Ingenieurbüro und Full-Service-Expansion-Agentur in Thailand

4WT unterstützt vor allem inhabergeführte und mittelständische Unternehmen aus dem DACH-Raum beim kontrollierten Aufbau ihrer Aktivitäten in Thailand und Südostasien.

Wir liefern keine Folienberatung. Wir prüfen, koordinieren und begleiten die Umsetzung direkt vor Ort.

  • Cultural Broker (Übersetzung des geschäftlichen Kontextes)
    4WT übersetzt nicht nur Sprache, sondern auch kulturelle Zusammenhänge, Kommunikationsformen und Hierarchien. Dadurch werden Missverständnisse sichtbar, bevor daraus Qualitätsprobleme, Verzögerungen oder wirtschaftliche Schäden entstehen.

  • Business Proxy (Der operative verlängerte Arm)
    Innerhalb eines schriftlich festgelegten Mandats prüft 4WT Lieferanten, begleitet Prozesse und kontrolliert die tatsächliche Umsetzung vor Ort. Dabei betrachten wir nicht nur Maschinen, Produkte und Kennzahlen, sondern auch die Informationswege zwischen Werkhalle, lokaler Geschäftsführung und deutscher Zentrale.

  • Corporate Service Provider (Koordination der Fachleute)
    4WT ersetzt weder Rechtsanwälte noch Steuerberater. Wir koordinieren jedoch die benötigten Fachleute, Unterlagen, Termine und operativen Schritte. So werden rechtliche, steuerliche und organisatorische Fragen nicht getrennt voneinander bearbeitet, sondern mit dem tatsächlichen Vorhaben abgestimmt.

  • Liaison Office (Augen und Ohren vor Ort)
    4WT kann als örtliche Verbindungsstelle Marktinformationen sammeln, mögliche Partner prüfen, Lieferketten koordinieren und Gespräche vorbereiten. Umfang und Befugnisse werden für jedes Mandat eindeutig festgelegt.

    Diese Liaison-Funktion ist nicht automatisch mit der rechtlichen Errichtung eines formellen Representative Office oder einer Niederlassung gleichzusetzen.

Zwei Blickwinkel auf dasselbe Unternehmen

Frau Jamjuree Richter ist CEO und leitet 4WT in Thailand. Sie betrachtet vor allem die sozialen, sprachlichen und kulturellen Zusammenhänge. Sie erkennt, ob eine Zustimmung tatsächlich inhaltlich gemeint ist oder lediglich aus Höflichkeit erfolgt.

Dipl.-Ing. Uwe Richter ist COO und technischer Ansprechpartner. Er arbeitet im ursprünglichen Sinn als Universal-Diplom-Ingenieur: Maschine, Prozess, Qualität, IT und wirtschaftliche Plausibilität werden nicht getrennt voneinander betrachtet.

Frau Jamjuree Richter betrachtet die Menschen und ihre Kommunikation. Dipl.-Ing. Uwe Richter betrachtet Technik, Prozesse und Daten. Erst beide Blickwinkel zusammen ergeben ein belastbares Bild.

Kontrolliert testen, bevor Kapital gebunden wird

Thailand ist kein einfacher Markt. Garantien gibt es nicht. Wer eine Erfolgsgarantie für einen Markteintritt in Südostasien verspricht, kann diese nicht seriös einhalten.

Deshalb muss nicht jedes Unternehmen sofort eine eigene Gesellschaft gründen, Personal einstellen und langfristige Verträge abschließen. Innerhalb einer zeitlich begrenzten Sandbox kann zunächst praktisch geprüft werden:
  • ob für das Produkt oder die Dienstleistung ein tragfähiger Markt besteht;
  • welche Kunden, Lieferanten und Partner geeignet sind;
  • welche gesetzlichen und branchenspezifischen Anforderungen gelten;
  • ob die geplanten Abläufe unter realen Bedingungen funktionieren;
  • welche eigene Struktur nach Abschluss der Testphase tatsächlich benötigt wird.
4WT handelt während dieser Zeit als eigenständiger Dienstleister innerhalb eines klar vereinbarten Mandats. Rechtliche, steuerliche und genehmigungsrechtliche Fragen werden durch die jeweils zuständigen Fachleute geprüft.

Wir sagen offen, wenn ein Vorhaben in der vorgesehenen Form nicht tragfähig ist. Wir machen einen vernünftigen, harten Job und erwarten dafür eine angemessene Honorierung. Langfristig kann es 4WT nur gut gehen, wenn es auch dem Kunden gut geht.

Kontrollierter_Markteintritt_und_Standort-Absicherung_Thailand.pdf



4WT Co., Ltd.  ·  Bangkok Ministry of Commerce Thailand  ·  Reg.-Nr. 0105551015512



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